Gesundheitsversprechen bei Katzenfutter und Hundefutter? Meist nicht erlaubt und selten ehrlich.

Gesundheitsversprechen bei Katzenfutter und Hundefutter? Meist nicht erlaubt und selten ehrlich.

Die Tricks der Tierfutter-Industrie: Wie Marken ihr Image aufpolieren – ohne echte VerĂ€nderung Du liest Gesundheitsversprechen bei Katzenfutter und Hundefutter? Meist nicht erlaubt und selten ehrlich. 5 Minuten

Kennst du diese Tierfutterunternehmen, die damit werben, gesundes Katzenfutter oder gesundes Hundefutter zu vertreiben? 

Well.. aufgepasst! Aussagen, dass ein Futter, Futtertopping oder NahrungsergĂ€nzungsmittel die Gesundheit fördere oder sogar Krankheiten heilt, sind gar nicht mal so legal und sogenannte Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben). Denn laut der Health Claims Verordnung (HCVO) vom 20.12.2006, die fĂŒr alle EU-Mitgliedsstaaten gilt, sind solche vagen und nicht wissenschaftlich belegten Aussagen unzulĂ€ssig.

Einfluss der Health Claims Verordnung auf den Tierfutterbereich

Die Health Claims Verordnung bezieht sich vornehmlich auf Lebensmittel fĂŒr den menschlichen Verzehr hat aber trotzdem einen mittelbaren Einfluss auf den Tierfutterbereich, vor allem wenn Produkte auch an Verbraucher*innen vermarktet werden (z. B. ĂŒber die Verpackung und Werbung).

Die HCVO Verordnung greift also nicht nur bei der Werbung im Lebensmittelbereich fĂŒr den menschlichen Verzehr, sondern auch im Tierfutterbereich.

1. Gesundheitsbezogene Angaben sind nicht wissenschaftlich belegt.

  • Aussagen wie „stĂ€rkt das Immunsystem“, „gut fĂŒr die Gelenke“ oder „unterstĂŒtzt die Verdauung“ sind nur erlaubt, wenn sie wissenschaftlich nachgewiesen und von der EFSA (EuropĂ€ische Behörde fĂŒr Lebensmittelsicherheit) zugelassen wurden.

💡 Warum das gut ist? Diese Regel schĂŒtzt Verbraucher*innen vor irrefĂŒhrender Werbung.

2. Krankheitsbezogenen Heilversprechen werden gemacht.

  • Produkte dĂŒrfen nicht suggerieren, dass sie Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen können (außer es handelt sich um zugelassene DiĂ€t-Alleinfuttermittel fĂŒr bestimmte ernĂ€hrungsbedingte Indikationen laut VO 2020/354 fĂŒr Tiere).

Beispiel: Aussagen wie „hilft bei Arthrose“ oder „stoppt Durchfall“ sind nicht zulĂ€ssig.

3. Keine klare Unterscheidung: NĂ€hrwert- vs. Gesundheitsangabe.

  • NĂ€hrwertangaben: „enthĂ€lt Omega-3“, „reich an Vitamin D“ ok, wenn diese objektiv messbar sind.

  • Health Claims: „fördert gesunde Haut“, „unterstĂŒtzt Gehirnfunktion“ sind nur mit EFSA-Zulassung erlaubt.

4.  IrrefĂŒhrende Angaben.

Die Verordnung verbietet Angaben, die:

  • falsch, mehrdeutig oder irrefĂŒhrend sind,
  • den Eindruck erwecken, dass eine ausgewogene ErnĂ€hrung nicht reicht,
  • Angst ausnutzen oder medizinische Kompetenz vortĂ€uschen. 
Nierenultraschall bei einer Katze

Ein Beispiel eines Health Claims anhand eines Nierensupplements fĂŒr Katzen

Das Produkt wird aktuell mit folgendem beworben: 

  1. UnterstĂŒtzt die Nierenfunktion

  2. Fördert die Harnausscheidung und DurchspĂŒlung der NierenkanĂ€le

  3. Fördert die Gesundheit der Harnwege

Sowie:

  1. SchĂŒtzt und stĂ€rkt die Nieren

  2. UnterstĂŒtzt eine gesunde Harnproduktion

  3. Begleitende Anwendung bei Nierenerkrankungen möglich

  4. Vorbeugung von Harnwegserkrankungen

  5. Geeignet fĂŒr die langfristige Anwendung


Was ist daran problematisch in Hinblick auf die Health Claim Verordnung?

1. „UnterstĂŒtzt die Nierenfunktion“

đŸš© Gesundheitsbezogene Angabe
Diese Aussage suggeriert, dass ein Zusammenhang zwischen dem Produkt und einer Organfunktion (Niere) besteht und ist nur zulÀssig, wenn:

  • wissenschaftlich belegbar,

  • EFSA-geprĂŒft und

  • auf der EU-Liste zugelassener Health Claims.

2. „Fördert die Harnausscheidung und DurchspĂŒlung der NierenkanĂ€le“

đŸš© Gesundheitsbezogene Angabe, da ein funktioneller Effekt auf Harnsystem und Nieren behauptet wird und nur mit DiĂ€tzulassung zulĂ€ssig.

Hierbei handelt es sich um mehr als ein NĂ€hrwert-Claim, da eine konkrete physiologische Wirkung beschrieben wird und ist nur zulĂ€ssig, wenn wissenschaftlich belegt und zugelassen nach Art. 10 HCVO.

3. „Fördert die Gesundheit der Harnwege“

đŸš© Das ist ein klassischer Health Claim, da „Gesundheit“ als Zustand beworben wird (Art. 2 Abs. 5) und erfordert eine EFSA-Zulassung. Zudem ist diese Aussage unspezifisch, was laut Art. 5 Abs. 1 auch problematisch sein kann.

4. „SchĂŒtzt und stĂ€rkt die Nieren“

đŸš© Dieser Punkt ist doppelt problematisch und Gesundheits - sowie krankheitsbezogen:

  • „SchĂŒtzt“ = prĂ€ventive Wirkung

  • „StĂ€rkt“ = funktionelle Verbesserung

Laut der HCVO ist diese Aussage verboten, wenn suggeriert wird, dass eine Krankheit verhindert oder behandelt werden könne.

5. „UnterstĂŒtzt eine gesunde Harnproduktion“

đŸš© Wieder ein Health Claim, da ein physiologischer Prozess positiv beeinflusst werden soll und nur erlaubt, wenn wissenschaftlich belegt und von der EFSA-zugelassen.

Die Formulierung “unterstĂŒtzt” ist ziemlich weich, aber dennoch zulassungspflichtig.

6. „Begleitende Anwendung bei Nierenerkrankungen möglich“

đŸš© Hierbei handelt es sich um einen direkten Bezug zu einer Krankheit und ist damit laut HCVO verboten, denn es wird ein Zusammenhang zwischen Produkt und medizinischer Diagnose („Nierenerkrankung“) hergestellt. Das ist nur erlaubt, wenn es sich um ein zugelassenes DiĂ€t-Alleinfuttermittel handelt.

7. „Vorbeugung von Harnwegserkrankungen“

đŸš© Das ist eine ganz klare prĂ€ventive Krankheitsbehauptung und laut HCVO unzulĂ€ssig, da suggeriert wird, das Produkt könne eine Erkrankung verhindern. Die Ausnahme hier wĂ€re ein DiĂ€tfutter mit behördlicher Zulassung + spezifischer Kennzeichnung.

 

“Bonus-Trick”: Die Phantom-TierĂ€rzt*in

Einige Katzenfutter und Hundefutter-Marken bedienen sich gerne an Phantom-TierĂ€rzt*innen, um ihren Produkten eine medizinisch-geprĂŒften Hauch zu verleihen, weil wenn das Produkt von TierĂ€rzt*innen empfohlen wird, dann muss es ja gut und “gesund” sein, richtig? 

Sobald man einmal kurz auf den jeweiligen Webseiten recherchiert, stellt sich oft schnell heraus, dass es diese TierÀrzt*innen gar nicht gibt. Das ist kein Health Claim per se, sondern billige Verbraucher*innentÀuschung.

TierÀrztin mit Hund

Fazit

Wir haben eine gute und eine schlechte Nachricht.

Die gute Nachricht, solche Health Claims, irrefĂŒhrende Werbung und Verbraucher*innentĂ€uschung kann jederzeit von jeder Person beim Verbraucherschutz gemeldet werden. Das geht ĂŒber ein einfaches Formular, welches du hier findest.

Die schlechte Nachricht? 

Leider wissen viele Katzen- und Hundehalter*innen nicht, dass sie a) oft an der Nase herumgefĂŒhrt werden und b) die Möglichkeit haben, die Tierfutterindustrie aktiv, transparenter und fairer fĂŒr Mensch und Tier mitzugestalten und solchen Unternehmen das Leben unbequemer zu machen.

Aber keine Panik. Wir sind fĂŒr dich und deinen Vierbeiner da und setzen genau da an, wo die meisten versagen.

Bis zum nÀchsten Tierfutterindustrie-Rant mit Steffi von STRAYZ

Mehr zu Marketingtricks in der Tierfutter-Industrie und wie du diese schnell entlarven kannst.

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