Gesundheitsversprechen bei Katzenfutter und Hundefutter. Rote Katze sitzt auf der Hand eines Tierärtzes

Gesundheitsversprechen bei Katzenfutter und Hundefutter? Meist nicht erlaubt und selten ehrlich.

Kennst du diese Tierfutterunternehmen, die damit werben, gesundes Katzenfutter oder gesundes Hundefutter zu vertreiben? 

Well.. aufgepasst! Aussagen, dass ein Futter, Futtertopping oder Nahrungsergänzungsmittel die Gesundheit fördere oder sogar Krankheiten heilt, sind gar nicht mal so legal und sogenannte Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben). Denn laut der Health Claims Verordnung (HCVO) vom 20.12.2006, die für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt, sind solche vagen und nicht wissenschaftlich belegten Aussagen unzulässig.

Einfluss der Health Claims Verordnung auf den Tierfutterbereich

Die Health Claims Verordnung bezieht sich vornehmlich auf Lebensmittel für den menschlichen Verzehr hat aber trotzdem einen mittelbaren Einfluss auf den Tierfutterbereich, vor allem wenn Produkte auch an Verbraucher*innen vermarktet werden (z. B. über die Verpackung und Werbung).

Die HCVO Verordnung greift also nicht nur bei der Werbung im Lebensmittelbereich für den menschlichen Verzehr, sondern auch im Tierfutterbereich.

1. Gesundheitsbezogene Angaben sind nicht wissenschaftlich belegt.

  • Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“, „gut für die Gelenke“ oder „unterstützt die Verdauung“ sind nur erlaubt, wenn sie wissenschaftlich nachgewiesen und von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zugelassen wurden.

💡 Warum das gut ist? Diese Regel schützt Verbraucher*innen vor irreführender Werbung.

2. Krankheitsbezogenen Heilversprechen werden gemacht.

  • Produkte dürfen nicht suggerieren, dass sie Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen können (außer es handelt sich um zugelassene Diät-Alleinfuttermittel für bestimmte ernährungsbedingte Indikationen laut VO 2020/354 für Tiere).

Beispiel: Aussagen wie „hilft bei Arthrose“ oder „stoppt Durchfall“ sind nicht zulässig.

3. Keine klare Unterscheidung: Nährwert- vs. Gesundheitsangabe.

  • Nährwertangaben: „enthält Omega-3“, „reich an Vitamin D“ ok, wenn diese objektiv messbar sind.

  • Health Claims: „fördert gesunde Haut“, „unterstützt Gehirnfunktion“ sind nur mit EFSA-Zulassung erlaubt.

4.  Irreführende Angaben.

Die Verordnung verbietet Angaben, die:

  • falsch, mehrdeutig oder irreführend sind,
  • den Eindruck erwecken, dass eine ausgewogene Ernährung nicht reicht,
  • Angst ausnutzen oder medizinische Kompetenz vortäuschen. 
Nierenultraschall bei einer Katze

Ein Beispiel eines Health Claims anhand eines Nierensupplements für Katzen

Das Produkt wird aktuell mit folgendem beworben: 

  1. Unterstützt die Nierenfunktion

  2. Fördert die Harnausscheidung und Durchspülung der Nierenkanäle

  3. Fördert die Gesundheit der Harnwege

Sowie:

  1. Schützt und stärkt die Nieren

  2. Unterstützt eine gesunde Harnproduktion

  3. Begleitende Anwendung bei Nierenerkrankungen möglich

  4. Vorbeugung von Harnwegserkrankungen

  5. Geeignet für die langfristige Anwendung


Was ist daran problematisch in Hinblick auf die Health Claim Verordnung?

1. „Unterstützt die Nierenfunktion“

🚩 Gesundheitsbezogene Angabe
Diese Aussage suggeriert, dass ein Zusammenhang zwischen dem Produkt und einer Organfunktion (Niere) besteht und ist nur zulässig, wenn:

  • wissenschaftlich belegbar,

  • EFSA-geprüft und

  • auf der EU-Liste zugelassener Health Claims.

2. „Fördert die Harnausscheidung und Durchspülung der Nierenkanäle“

🚩 Gesundheitsbezogene Angabe, da ein funktioneller Effekt auf Harnsystem und Nieren behauptet wird und nur mit Diätzulassung zulässig.

Hierbei handelt es sich um mehr als ein Nährwert-Claim, da eine konkrete physiologische Wirkung beschrieben wird und ist nur zulässig, wenn wissenschaftlich belegt und zugelassen nach Art. 10 HCVO.

3. „Fördert die Gesundheit der Harnwege“

🚩 Das ist ein klassischer Health Claim, da „Gesundheit“ als Zustand beworben wird (Art. 2 Abs. 5) und erfordert eine EFSA-Zulassung. Zudem ist diese Aussage unspezifisch, was laut Art. 5 Abs. 1 auch problematisch sein kann.

4. „Schützt und stärkt die Nieren“

🚩 Dieser Punkt ist doppelt problematisch und Gesundheits - sowie krankheitsbezogen:

  • „Schützt“ = präventive Wirkung

  • „Stärkt“ = funktionelle Verbesserung

Laut der HCVO ist diese Aussage verboten, wenn suggeriert wird, dass eine Krankheit verhindert oder behandelt werden könne.

5. „Unterstützt eine gesunde Harnproduktion“

🚩 Wieder ein Health Claim, da ein physiologischer Prozess positiv beeinflusst werden soll und nur erlaubt, wenn wissenschaftlich belegt und von der EFSA-zugelassen.

Die Formulierung “unterstützt” ist ziemlich weich, aber dennoch zulassungspflichtig.

6. „Begleitende Anwendung bei Nierenerkrankungen möglich“

🚩 Hierbei handelt es sich um einen direkten Bezug zu einer Krankheit und ist damit laut HCVO verboten, denn es wird ein Zusammenhang zwischen Produkt und medizinischer Diagnose („Nierenerkrankung“) hergestellt. Das ist nur erlaubt, wenn es sich um ein zugelassenes Diät-Alleinfuttermittel handelt.

7. „Vorbeugung von Harnwegserkrankungen“

🚩 Das ist eine ganz klare präventive Krankheitsbehauptung und laut HCVO unzulässig, da suggeriert wird, das Produkt könne eine Erkrankung verhindern. Die Ausnahme hier wäre ein Diätfutter mit behördlicher Zulassung + spezifischer Kennzeichnung.

 

“Bonus-Trick”: Die Phantom-Tierärzt*in

Einige Katzenfutter und Hundefutter-Marken bedienen sich gerne an Phantom-Tierärzt*innen, um ihren Produkten eine medizinisch-geprüften Hauch zu verleihen, weil wenn das Produkt von Tierärzt*innen empfohlen wird, dann muss es ja gut und “gesund” sein, richtig? 

Sobald man einmal kurz auf den jeweiligen Webseiten recherchiert, stellt sich oft schnell heraus, dass es diese Tierärzt*innen gar nicht gibt. Das ist kein Health Claim per se, sondern billige Verbraucher*innentäuschung.

Tierärztin mit Hund

Fazit

Wir haben eine gute und eine schlechte Nachricht.

Die gute Nachricht, solche Health Claims, irreführende Werbung und Verbraucher*innentäuschung kann jederzeit von jeder Person beim Verbraucherschutz gemeldet werden. Das geht über ein einfaches Formular, welches du hier findest.

Die schlechte Nachricht? 

Leider wissen viele Katzen- und Hundehalter*innen nicht, dass sie a) oft an der Nase herumgeführt werden und b) die Möglichkeit haben, die Tierfutterindustrie aktiv, transparenter und fairer für Mensch und Tier mitzugestalten und solchen Unternehmen das Leben unbequemer zu machen.

Aber keine Panik. Wir sind für dich und deinen Vierbeiner da und setzen genau da an, wo die meisten versagen.

Bis zum nächsten Tierfutterindustrie-Rant mit Steffi von STRAYZ

Mehr zu Marketingtricks in der Tierfutter-Industrie und wie du diese schnell entlarven kannst.

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